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Einzugspapiere, GutschriftSchreibt eine Bank den Gegenwert von zum Einzug (Inkasso) eingereichten Einzugspapieren (z. B. Wechsel, Schecks, Lasrschriften) schon vor Eingang gut, so geschieht dies unter dem Vorbehalt des Eingangs, auch dann, wenn das Einzugspapier bei der Bank zahlbar ist.
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Weitere Begriffe : Gründeranteilschein | implizites Rating | Industrieobligation | ||||||||||||||||||||||||||||
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