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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einzugspapiere, Gutschrift

Schreibt eine Bank den Gegenwert von zum Einzug (Inkasso) eingereichten Einzugspapieren (z. B. Wechsel, Schecks, Lasrschriften) schon vor Eingang gut, so geschieht dies unter dem Vorbehalt des Eingangs, auch dann, wenn das Einzugspapier bei der Bank zahlbar ist.



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