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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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EG-Richtlinien

Die römischen Verträge der Europäischen Gemeinschaft (EG) bestimmen, daß kein Mitgliedsland durch nationale Gesetze Nachteile im Wettbewerb für Produkte aus anderen Mitgliedsländern schaffen darf. Alle Mitgliedsländer haben sich darauf geeinigt, die gemeinsam erarbeiteten Richtlinien nach deren Verabschiedung im EG-Ministerrat durch entsprechende nationale Gesetze auszufüllen. Im Gegensatz zu EG-Richtlinien bedürfen EG-Verordnungen nicht der Umsetzung in nationales Recht, sondern werden mit Verkündung für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und gültig.



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