Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

EBIT

(EBIT =Earnings Before Interest and Taxes)

Das EBIT ist eine Gewinnkennzahl. Es ist der Jahresüberschuss vor Steuern, vor Zinsaufwendungen und vor dem außerordentliches Ergebnis.
Das EBIT wird berechnet, indem der Jahresüberschuss um die Steuern und das Zinsergebnis bereinigt wird.

Das EBIT zeigt die operative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von dessen Kapitalstruktur.

Bei Verwendung des Jahresüberschusses bzw. der Netto-Umsatzrendite sind nämlich Unternehmen mit einer höheren Eigenkapitalquote durch ihre geringeren Fremdkapitalkosten wesentlich effizienter.

Das EBIT bildet einen Bestandteil für die sog. EBIT-Marge, welche das EBIT in Relation zum Umsatz setzt.


Earnings before Interest and Taxes (Gewinn vor Zinsen und Steuern). Andere Bezeichnungen: Operativer Gewinn, Betriebsergebnis, operating earnings und operatives Ergebnis. Wird zur Beurteilung der Ertragssituation von Unternehmen herangezogen und bietet sich im internationalen Vergleich von Unternehmen an, da der Jahresüberschuss um die regionalen Einflussfaktoren Zinsen und Steuern bereinigt ist. Ebenso bleiben Kapitalkosten außen vor. Das EBIT berechnet sich aus dem Jahresüberschuss abzüglich des außerordentlichen Ergebnisses, der Zinsen, der Steuern sowie des Finanzergebnisses. Berechnung: Jahresüberschuss +/- außerordentliches Ergebnis + Steueraufwand – Steuererträge +/- Finanzergebnis = EBIT. Vorteil vom EBIT: leicht zu berechnen und zu beobachten. Verzerrungen durch Steuereinflüsse bleiben außen vor und machen den internationalen Vergleich möglich. Jedoch ist das EBIT nur in Bezug auf andere Finanzkennzahlen aussagekräftig. Außerdem finden Zinseinkünfte, die Bestandteil des operativen Einkommens sein können keine Berücksichtigung im EBIT. Bildet die Grundlage zur Berechnung des EBITDA.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
EBICS
 
EBIT-Marge
 
Weitere Begriffe : Analytische Arbeitsplatzbewertung | kollektive Sicherungsinstrumente | Kaufentscheidung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.