Diskriminanzanalyse, Expertensysteme in der Bonitätsbeurteilung
Verfahren der künstlichen Intelligenz. Expertensysteme dienen dem Zweck, den Bonitätsgrad eines Unternehmens in einer einzigen Zahl abzubilden. Das Expertensystem verändert diese nach Verarbeitung weiterer bonitätserheblicher Daten und gibt die so ermittelte Gesamtkennzahl als Ergebnis des standardisierten Teils des Bonitätsbeurteilungsverfahrens aus. Es macht Unternehmensmerkmale für die Bonitätsbeurteilung nutzbar, die in die Diskriminanzfunktion nicht oder nicht unmittelbar eingehen. Weiter wird das Datenmaterial je nach Merkmal unter statischem oder dynamischem Blickwinkel untersucht. Das Expertensystem ermittelt, um welchen Wert die von der Diskriminanzfunktion ausgegebene Gesamtkennzahl zu verändern ist. Von besonderer Bedeutung ist der Einsatz des Expertensystems vor allem dort, wo Unternehmen mit einer Gesamtkennzahl nahe der Trennmarke einzuordnen sind. Es beurteilt Unternehmensmerkmale anhand von Regeln in Form von Wenn-Dann-Beziehungen. Diese sind verbal formuliert, und damit eine Regel vom System mit dem jeweiligen zahlenmässigen Merkmalswert eines Unternehmens verglichen werden kann, muss dieser ebenfalls ver-balisiert werden. Mit einer Zugehörigkeitsfunktion wird der Merkmalswert charakterisiert (z.B. durch eine der Eigenschaften gestiegen, etwa gleich, gesunken). Die Zugehörigkeitsfunktion bestimmt zudem, zu welchem Grad die jeweilige Eigenschaft gegeben ist. In Abhängigkeit vom Erfülltheitsgrad einer Eigenschaft und dem Gewicht der zugehörigen Regel ergibt sich deren Einfluss auf die Veränderung der Gesamtkennzahl. Die Werte für die angesprochenen Regeln werden so zusammengefasst, dass sich für kein Unternehmen die Gesamtkennzahl aus der Diskriminanzanalyse um mehr als einen festgelegten Wert erhöht bzw. verringert. Dies geschieht, um Verwässerung des diskriminanzanalytischen Kerns des Verfahrens zu vermeiden.
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