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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Disagio / Damnum

In Ihrem Kreditvertrag für die Wunsch-Immobilie ist der Auszahlungskurs der Darlehenssumme festgelegt. In der Regel also zu 100 Prozent, es sei denn, Sie haben ein Disagio bzw. Damnum vereinbart. Disagio ist der Differenzbetrag zwischen Darlehenssumme und Auszahlungssumme.

Werden von einem Kredit nur 95 Prozent ausgezahlt, dann haben Sie ein Disagio von 5 Prozent festgelegt. Ein Disagio wird immer als Anteil der Darlehenssumme in Prozent ausgedrückt. Das ist der Abschlag, den Banken bei der Auszahlung von Darlehen tätigen, d.h. Sie bekommen weniger Geld ausgezahlt, als Sie eigentlich als Darlehen aufgenommen haben.

Bei einem Disagio handelt es sich - aus Sicht der Kreditinstitute - um eine vorweggenommene Zinsvorauszahlung in einer Summe, damit Sie Ihre laufenden monatlichen Belastungen drücken können. Der Kreditgeber ist nach Vereinbarung des Disagio bereit, niedrigere Nominalzinsen für den laufenden Vertrag zu verabreden.

Beispiel:Angenommen Sie nehmen ein Darlehen in Höhe von 165.000 Euro auf und vereinbaren ein Disagio von 5 Prozent. Das Darlehen wird in Höhe von 95 Prozent ausgezahlt. Sie müssen also einen höheren Darlehensbetrag festlegen, damit dieser nach Abzug des Disagio auch wirklich Ihrem gewünschten Betrag entspricht. Bei einem Disagio von 5 Prozent müssten Sie einen Darlehensbetrag von 173.684 Euro vereinbaren, damit Sie tatsächlich 165.000 Euro erhalten. Der Rest ist sinngemäß der Darlehensanteil für Ihre Zinsvorauszahlung.

Für Selbstnutzer lohnt sich ein Disagio in der Regel nicht, da es keine steuerliche Wirkungen entfalten kann. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.



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