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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Direkte Steuern

sind - Steuern, die direkt von der Person erhoben werden, die sie letztlich auch trägt. Steuerpflichtiger und Steuerträger sind identisch, es erfolgt keine Überwälzung wie bei den indirekten Steuern. Beispiele: Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer.



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Weitere Begriffe : Spekulationsblase | Replacementcosts | präsentieren
 
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