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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Devisenzeitarbitrage

Sonderform der Devisenarbitrage. Nutzt nicht örtliche Kursunterschiede Gewinn bringend aus - wie Devisenraumarbitrage -, sondern Terminkursabweichungen für verschiedene Fälligkeiten einer Währung, die der Arbitrage zu Grunde gelegt werden. Ist mit Risiko behaftet, somit weniger ein reiner Arbitragevorgang als ein Spekulationsgeschäft. Das Risiko ergibt sich vor allem daraus, dass sich Reports bzw. Deports der Arbitragetransaktion für den Arbitrageur ungünstig entwickeln können.



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