Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Devisenausgleichsarbitrage

Art der Devisenarbitrage. Dient dazu, entweder eine vorhandene Schuldposition aufzulösen oder eine neue Guthabenposition zu begründen. Ausgleichsarbitrage bewirkt entweder nur einen Kauf- oder nur einen Verkaufsabschluss mit dem Ziel, eine sich aus dem Devisenhandel ergebende Fremdwährungsposition entsprechend abzudecken. Die Ausgleichsarbitrage ist das übliche Mittel zur Glattstellung offener Devisenpositionen. Kommt als direkte und indirekte Arbitrage vor. Anders: Devisendifferenzarbitrage.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Devisenarbitrage, indirekte
 
Devisenbann
 
Weitere Begriffe : Befrachter | mind, closed | Krankenpflege
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.