Devisenausgleichsarbitrage
Art der Devisenarbitrage. Dient dazu, entweder eine vorhandene Schuldposition aufzulösen oder eine neue Guthabenposition zu begründen. Ausgleichsarbitrage bewirkt entweder nur einen Kauf- oder nur einen Verkaufsabschluss mit dem Ziel, eine sich aus dem Devisenhandel ergebende Fremdwährungsposition entsprechend abzudecken. Die Ausgleichsarbitrage ist das übliche Mittel zur Glattstellung offener Devisenpositionen. Kommt als direkte und indirekte Arbitrage vor. Anders: Devisendifferenzarbitrage.
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