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Deutscher Mieterbund
Seit 1980 gibt es in Deutschland Mietervereine mit dem Dachverband des Deutschen Mieterbundes. Ihre zentrale Tätigkeit liegt in der Rechtsberatung bei Streitfällen zum Mietrecht. Als Selbsthilfeorganisationen dürfen sie nur ihren Mitgliedern Hilfestellungen geben. Es gibt etwa 350 Mietervereine mit cirka 500 Beratungsstellen in Deutschland. Sie finanzieren sich von den ca. 40 bis 80 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr. Über 16 Landesverbände sind sie im Deutschen Mieterbund zusammengeschlossen. Und das bei einen Organisationsgrad von etwa 3 Millionen. Vor 100 Jahren gründeten 25 Mietervereine den Bund der Mietervereine in Leipzig und legten damit den Grundstein für eine deutsche Mieterbewegung. Schon 1946 hatte sich in der britischen Besatzungszone der Zentralverband Deutscher Mieter nach Ende des Zweiten Weltkrieges wiedergegründet, und seit 1947 gab es in der amerikanischen Besatzungszone den Bund Westdeutscher Mieterverbände. 1951 dann schlossen sich die beiden Verbände zu einem Dachverband, dem Deutschen Mieterbund, mit Sitz in Köln, zusammen. Seit September 2001 hat der Mieterbund seinen Sitz in Berlin. Als seine zentrale Aufgabe sieht er die Information seiner Mitglieder über die eigenen Rechte und nur für die, so schreibt es das Rechtsberatungsgesetz vor. Viele Mietervereine bieten darüber hinaus auch Prozesskostenschutz durch eine Rechtsschutz-Versicherung. Mieterbund als Rechtsberatungsstelle Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über miet- und wohnungsrechtliche Fragen. Bei mehr als 20 Millionen Wohnraum-Mietverhältnissen ist das Mietrecht von größter praktischer Bedeutung. Andererseits haben gesetzliche Regelungen und die Rechtsprechung zu Einzelfragen einen Umfang angenommen, der für den Laien, nur schwer zu überschauen ist. Der Deutsche Mieterbund deckt das Informationsbedürfnis ab durch regelmäßige Veröffentlichungen über die Massenmedien, eine Vielzahl von ständig aktualisierten Aufklärungsbroschüren sowie die zweimonatlich erscheinende "MieterZeitung" und die mietrechtliche Fachzeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht". Mieterbund als Mieter-Lobby Seit seiner Gründung setzt sich der Mieterbund für eine soziale Wohnungs- und Mietenpolitik, bessere Schutzrechte für Mieter, ausgewogene Mietverträge und eine sozial angemessene Wohnungsversorgung mit tragbaren Mieten in Deutschland ein. Zweiter Aufgabenschwerpunkt der Mietervereine ist die Mitwirkung als Sachverständige an der kommunalen Wohnungspolitik und bei städtebaulichen Maßnahmen. Als Kenner des örtlichen Wohnungsmarktes erfüllen sie die ihnen gesetzlich zugewiesene Aufgabe, an der Aufstellung so genannter Mietspiegel mitzuwirken, die große Bedeutung für Mieterhöhungen haben. Daneben sind Fragen des Städtebaus und der Stadtentwicklung, Maklerrecht, Nebenkosten, Heizkostenverordnung und Umweltfragen Bereiche, zu denen der Deutsche Mieterbund Vorschläge erarbeitet und kritisch Stellung nimmt. Der Deutsche Mieterbund ist Gesprächspartner für Gesetzgeber und Verwaltung. Im Mittelpunkt der politischen Arbeit steht die Erhaltung und der Ausbau des sozialen Mietrechts (Mieterschutz). Kernstücke dieses sozialen Mietrechts sind der Schutz des Mieters vor willkürlicher Kündigung und der Schutz vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen. Anschrift Deutscher Mieterbund eV. Littenstraße 10 10179 Berlin Pf 021041 10121 Berlin Telefon: 030 / 2 23 23 - 0 Oder 1805/835835 Telefax: 030 / 2 23 23 - 100 Internet: www.mieterbund.deEmail: info@miet
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