Deutsche Bundesbank, Verhältnis zur Bundesregierung
Die Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach dem BBkG zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des ESZB möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Die Bundesbank hat die Bundesregierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungspolitischer Bedeutung zu beraten und ihr auf Verlangen Auskunft zu geben. Die Bundesregierung soll den Bundesbankpräsidenten zu Beratungen von währungspolitischer Bedeutung hinzuziehen.
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