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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutsche Bundesbank, Vertretung

Die Bundesbank wird gerichtlich und aussergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Willenserklärungen sind für die Bundesbank verbindlich, wenn sie von 2 Mitgliedern des Vorstands oder von 2 bevollmächtigten Vertretern abgegeben werden. Zur Rechtswirksamkeit einer der Bundesbank gegen- über abzugebenden Willenserklärung genügt die Erklärung gegenüber einem Vertretungsberechtigten. Klagen gegen die Bundesbank, die auf den Geschäftsbetrieb einer Hauptverwaltung oder Filiale Bezug haben, können auch bei dem Gericht des Sitzes der Hauptverwaltung (Frankfurt a.M.) erhoben werden.



 
Weitere Begriffe : Durchschnittsprofit | Private Krankenhausträger | Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
 
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