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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutsche Bundesbank, Unabhängigkeit

Die Bundesbank ist nach dem Bundesbankgesetz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig, d. h. nicht an Weisungen des Staates, des Parlaments o.a. Stellen gebunden. Sie hat jedoch im Rahmen ihrer Aufgabe die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.



 
Weitere Begriffe : Europäisches Wiederaufbauprogramm | Vermögensberatungsgesellschaft | bilanzielle Risikovorsorge für das Zinsänderungsrisiko
 
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