Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Deutsche Bundesbank, UnabhängigkeitDie Bundesbank ist nach dem Bundesbankgesetz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig, d. h. nicht an Weisungen des Staates, des Parlaments o.a. Stellen gebunden. Sie hat jedoch im Rahmen ihrer Aufgabe die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Europäisches Wiederaufbauprogramm | Vermögensberatungsgesellschaft | bilanzielle Risikovorsorge für das Zinsänderungsrisiko | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |