Deutsche Bundesbank, Einlagengeschäft
Die Bundesbank darf das Einlagengeschäft mit jedermann betreiben; de facto beschränkt sie es jedoch auf bestimmte Einlegergruppen. Bei den von der Bundesbank entgegengenommenen Einlagen handelt es sich um unverzinsliche Guthaben auf Girokonten, die hauptsächlich zur Durchführung des Zahlungsverkehrs der Einleger dienen. Besonderheiten des von ihr betriebenen Girogeschäfts sind, dass die Konten nicht debitorisch geführt werden dürfen, keine Verzinsung der Guthaben erfolgt, Kontoführung neben Gebühren für Sonderleistungen teils kostenfrei, teils mit relativ niedrigen Gebühren belastet ist. Andere Einlagen als Sichteinlagen werden nicht angenommen.
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