Desasterklausel
Auch Nonavailibilityclause oder Changes in Circumstances. Die Desasterklausel ist eine am internationalen Kapitalmarkt gebräuchliche Vertragsklausel, vor allem bei Rolloverkrediten, aber auch anderen vor allem zinsvariablen Fremdkapitalinstrumenten- , die darauf abstellt, dass an einem Rolloverdatum die benötigte Währung für die Refinanzierung am Markt nicht mehr oder nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Der Kapitalnehmer ist gemäß Vertragsbedingungen gezwungen, die beanspruchte Summe sofort zurückzuzahlen. Kann allerdings von den Banken eine alternative Währung angeboten werden, wird diese dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt, ungeachetet dessen Verwendungsmöglichkeit für diese.
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