Depotübertragung
Im Depotkundenauftrag erfolgende Übertragung eines Wertpapierdepots von einer Bank zu einer anderen. Hierfür haben Banken bis vor einiger Zeit besondere Übertragungsgebühren berechnet. Insb. die hohe Übertragungsgebühren berechnenden Sparkassen mussten erst nach mehreren Klagen - vor allem von Verbraucherschützern - und jahrelangem Rechtsstreit durch endgültiges Urteil des BGH (2003) darüber belehrt werden, dass durch Kostenpflichtigkeit von Wertpapierübertragungen Kunden unangemessen benachteiligt werden, weil das Institut lt. BGH ledigl. seine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere erfüllt; die Umbuchung der Wertpapiere ist mit den ohnehin anfallenden Depotgebühren abgegolten.
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