Depotüberwachung, sonstige Aufgaben der Banken
Die Bank muss ihre Depotkunden über Konvertierungsangebote (Umtausch von Schuldverschreibungen) informieren. Weiter hat sie zu beachten, ob bei nicht voll eingezahlten Aktien Einzahlungen eingefordert werden. Gleiches gilt, wenn AG in besonderen Fällen ihre Aktionäre zu einem Umtausch der Aktien auffordern (z. B. bei Fusionen). Solche und weitere Vorgänge, die ein Tätigwerden des Wertpapierbesitzers erfordern, muss die depotführende Bank überwachen, ihre Depotkunden darüber unterrichten und ihre Entscheidung herbeiführen, ggf. den Kunden sachgerecht beraten.
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