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Depositen-, Depositionsvermerk, -klauselAuch: Antreffungs-, Verwahrungsvermerk, -klausel. Hinweis auf der Abschrift eines Wechsels oder einer nichr zur Akzeptierung versandten Wechselausfertigung, aus dem sich ergibt, wo sich das Original des Wechsels bzw. das akzeptierte Wechselexemplar befindet, da diese von dem Verwahrer dem berechtigten Wechselinhaber ausgehändigt werden müssen.
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Weitere Begriffe : Überlebsel | Deutsche Bundesbank, Kredite an Banken | Beschlussfassung im Kreditgeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||
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