Wechselausfertigung
Bez. f. Wechselurkunde, vor allem, wenn diese mehrfach als 2., 3. Ausfertigung ausgestellt wird (Prima, Sekunda, Tertia). Vor allem in der Aussenhandelsfinanzierung im Überseegeschäft übl., da hierbei die 1. Ausfertigung zum Akzept versandt wird, während 2. und evt. 3. bereits weitergebbar sind. Alle Ausfertigungen müssen gleich lautend sein; im Urkundentext müssen die fortlaufenden Nummern angegeben sein, denn wäre dies nicht der Fall, würde jede Ausfertigung als selbständiger Wechsel gelten. Bei Solawechseln treten verschiedene Ausfertigungen nicht auf, da sie nicht akzeptiert werden; hier können Wechselabschriften angefertigt werden.
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