Demokratie, plebiszitäre
In der Wirtschaftssoziologie:
eine politische Verfassung, in der das Volk nicht allein (wie in der repräsentativen oder parlamentarischen Demokratie) Delegationsfunktionen und Kontrollrechte ausüben kann, sondern darüber hinaus direkt an der Machtausübung teilnimmt (durch Volksabstimmungen über Gesetze, Verordnungen, Wahlen des Staatsoberhauptes usw.). Auch repräsentative oder parlamentarische Demokratien enthalten meist plebiszitäre Elemente (so auch die Verfassung der Schweiz).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|