Crossdefaultclause, -Klausel
Vor allem im internationalen Finanzierungsgeschäft übliche Bedingung bzw. vereinbarte Möglichkeit der Kündigung von Kreditverhältnissen bei Verzug oder anderen Vertragsverletzungen bei irgendeiner Verschuldungsart des Schuldners, die also Kredit gebenden Banken einen Kündigungsgrund gibt, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus anderen Kreditverträgen bzw. bei von ihm emittierten Anleihen nicht ordnungsmässig nachkommt.
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