Commercialpaper-Programm
Abk.: CP-Programm. Rahmenvereinbarung zwischen dem Emittenten von CP und den platzierenden Banken über die revolvierende Emission von CP bis zu einem Höchstbetrag; verpflichtet den Emittenten aber nicht zur Inanspruchnahme der Fa-zilität. Hier werden sie fast ausschl. von Unternehmen emittiert; die Platzierung erfolgt als Privatplatzierung insb. bei institutionellen Anlegern, ohne dass die eingeschalteten Banken eine Übernahmegarantie geben oder eine Backup-Kreditlinie für den Fall unzureichenden Platzierungsvolumens einräumen. Das Platzierungsrisiko verbleibt also beim Emittenten, der dementspr. auch kein Entgelt für dessen Übernahme an die Banken zu entrichten hat. Zinszahlung erfolgt überwiegend durch Diskontierung oder - seltener - mittels Kupon. CP werden i. d. R. nicht an Börsen notiert, d. h. für die Anleger besteht während der Laufzeit der Papiere keine institutionalisierte Möglichkeit vorzeitigen Verkaufs an einem Sekundärmarkt.
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