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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Börsenzwang

Pflicht zum Abschluss aller Geschäfte in Börsenpapieren über die Börse. Die deutschen Banken haben in ihren Geschäftsbedingungen niedergelegt, dass alle Kundenaufträge in amtlich notierten Aktien über die Börse geleitet werden (Vermittlung durch Kursmakler oder freie Makler), es sei denn, dass der Kunde andere Weisung gibt. Praktisch führt diese Regelung zu Ergebnissen wie dem Börsenzwang. Der durch den Börsenzwang entstehende breitere Markt soll zu möglichst richtigen einheitlichen Kursen führen. Von totalem Börsenzwang wird gesprochen, wenn dem Wertpapierkäufer und -verkäufer nicht das Recht gegeben wird, über die Ausführung seiner Aufträge selbst zu befinden.



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