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Buyin

Übernahme in Form des Erwerbs einer Unternehmung durch Personen, die in einer Beziehung zu der Unternehmung stehen - z. Buyin als Lieferanten oder Abnehmer, Geschäftsführer von Tochter- oder sonstwie verwandten Unternehmen usw. -, aber - anders als beim Buyout -als Aussenstehende zu betrachten sind. Wird häufig mit hohem Fremdkapitalanteil finanziert (Leveragedbuyin). Bei Bankenmitwirkung Teil des Investmentbanking.



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