Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V
Abk.: BVR. Zentraler Fachverband der kreditgenossenschaftlichen Organisation. 1972 in dieser Form entstanden; Sitz ist Berlin. Mitglieder sind Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken, DGZ Bank, kreditgenossenschaftliche Verbundunternehmen, regionale Prüfungs- sowie Fachprüfungsverbände. Sachziel des BVR ist die Betreuung, Beratung, Förderung der Mitglieder sowie deren Interessenvertretung. Der BVR verwaltet auch die Einlagensicherungsein- richtung des genossenschaftlichen Bankenbereichs. Der Verband hat kein Prüfungsrecht hins. der Kreditgenossenschaften. Da jede Kreditgenossenschaft einem Prüfungsverband angehören muss, weisen dieses Prüfungsrecht die regionalen Verbände auf, denen die Genossenschaftsbanken als Mitglieder angehören müssen.
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