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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Zu den Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen mit Sitz in Berlin und Bonn zählen die Haushalts- und Steuerpolitik des Bundes. Darüber hinaus ist das Bundesfinanzministerium zuständig für die Geld-, Währungs- und Kreditpolitik und die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das Bundesfinanzministerium stellt den Bundeshaushalt auf und ist als Haushaltsministerium verantwortlich für die Beschaffung und Verwaltung der Finanzmittel des Bundes. Das Ministerium beschäftigt rund 2.300 Mitarbeiter, die in allen Bereichen der Finanzpolitik tätig sind.

Aufgaben des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen hat folgende Aufgaben:

  • Haushalts- und Steuerpolitik des Bundes und der Länder,
  • Geld-, Währungs- und Kreditpolitik des Bundes und der Länder,
  • Regelung der Familienförderung,
  • Gestaltung der ökologischen Steuerreform,
  • Förderung Arbeitsplatz schaffender Maßnahmen,
  • Internationale Währungspolitik (unter anderem Einführung des Euro),
  • Erstellung des Bundeshaushaltes,
  • Beschaffung und Verwaltung der Finanzmittel des Bundes,
  • Pflege der finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden,
  • Verwaltung und Ausgabe der deutschen Postwertzeichen,
  • die Regelung der Kriegsfolgelasten,
  • die Verwaltung des Bundesvermögens
  • und den Zoll.

Die Organisation des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium wird vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Minister wird von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushaltes widmen. Das Bundesfinanzministerium besteht aus elf Abteilungen, die sich in eine Zentralabteilung und zehn Fachabteilungen aufgliedern. Die elf Abteilungen teilen sich in 30 Unterabteilungen und 192 Referate auf.

Dem Ministerium ist ein Dienstsitz in Bonn, die Bundesfinanzakademie in Brühl als zentrale Fortbildungseinrichtung und die Bundeshauptkasse als Zentralkasse des Bundes zugeordnet. Nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums der Finanzen sind:

  • die Bundeswertpapierverwaltung,
  • das Bundesamt für Finanzen,
  • das Zollkriminalamt,
  • das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel,
  • das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen,
  • das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.



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