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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Buchpreisbindung

Das Buch ist ein Kulturgut. Der Vertrieb von Büchern und die Vielfalt des Angebots sind schützenswert und somit sind die Regeln des Wettbewerbs auszuschalten - diese Argumentation steht hinter der gesetzlichen Regelung des neuen Buchpreisbindungsgesetzes.

Das "Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen" ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten. Bis dahin handelte es sich bei der in Deutschland traditionellen Buchpreisbindung um ein privatrechtliches Vertragswerk zwischen Verlegern und Buchhandel, das die Ausgestaltung regelte. Kern dieser Vereinbarung war und des neuen Gesetzes ist die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher durch den Verleger, an den alle Verkäufer an Endkunden gebunden sind. Ziel ist der Schutz des Kulturgutes Buch, der Erhalt eines breiten Buchangebots und die Bereithaltung des Angebots an Büchern für eine breite Öffentlichkeit, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen, sprich Buchhandlungen fördert. (§1).

Stärkung des Buchhandels

Die Position kleiner Buchhandlungen im Wettbewerb wird so gestärkt, denn keine Buchhandelskette, kein Kaufhaus und kein Internetversender darf Bücher unter dem festgelegten Buchhandelspreis abgeben. Jeder, der an Endkunden liefert, ist an den verbindlichen Abgabepreis gebunden (§3).

Neuregelungen

Neu ist nach §4 die Verpflichtung für Verlage, Preise festzusetzen. Die alte Regel hatte es ermöglich, auch so genannte "unverbindliche Preisempfehlungen" für Bücher auszusprechen und diese so von der Buchpreisbindung auszunehmen. Dies ist durch das neue Gesetz nicht mehr möglich (§4,1). Zur Preisgestaltung bleibt den Verlegern die Möglichkeit, Subskriptions-, Mengen-, und Serienpreise festzulegen, weitere Sonderpreise gibt es nur für enge Ausnahmen.

Beim Festlegen der Verkaufskonditionen müssen die Verlage den "von kleineren Buchhandlungen erbrachten Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Büchern" (§6,1) berücksichtigen, branchenfremde Händler dürfen nicht zu besseren, der Buchgroßhandel darf nicht zu schlechteren Konditionen beliefert werden als andere Endverkäufer.

Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Ausnahmen von der Buchpreisbindung: Bücher dürfen nur an Mitarbeiter der Verlage, an die Autoren für den eigenen Bedarf, an Lehrer zur Prüfung einer Verwendung im Unterricht und Mängelexemplare billiger abgegeben werden. (§7,1). Weggefallen ist die Möglichkeit für Autoren, bei Lesungen das Werk selbst günstiger zu verkaufen und der Hörerschein an der Universität, der Studenten den Bezug zu ermäßigtem Preis gewährte.

Die Preisbindung gilt generell 18 Monate (§8), Ausnahmen gibt es nur für ereignisgebundene Bücher, wie etwa einem Werk zu einer Veranstaltung. Immerhin dürfen zu Büchern Zugaben gemacht werden (§7,4): Waren von geringem Wert, die Übernahme von Parkhauskosten oder Fahrtickets, Versandkosten oder "andere handelsübliche Nebenleistungen." Im Großen und Ganzen haben sich die Buchhändler bei der Formulierung des Gesetzes aber deutlich durchgesetzt, viele der gesetzlichen Regelungen sind deutlich schärfer formuliert als in der alten Vereinbarung zur Buchpreisbindung, auch wenn die Auswirkung auf die Masse der Bücher nicht sehr groß ist.

Das seit dem 1. Oktober 2002 in Deutschland existierende Buchpreisbindungsgesetzt verlangt von allen Verlagen die Festlegung des Ladenpreises für ihre Bücher. Eine Missachtung des Gesetzes kann zu Schadensersatzforderungen führen. Während seit 2009 auch E-Books dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen gibt es Ausnahmen für z.B Mängelexemplare (u.A. per Stempel am Buch gekennzeichnet) oder gebrauchte Bücher (Zustand irrelevant - auch gekaufte, aber nie gelesene Bücher gelten als gebraucht und verlieren die Preisbindung).



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