Briefkastengesellschaft
Bei einer Briefkastengesellschaft oder Briefkastenfirma handelt sich um eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsmäßigen Sitz nur einen Briefkasten besitzt. Die Geschäftsführung findet an einem anderen Ort, dem Verwaltungssitz, statt.
Bez. f. Unternehmen, die nur zur Ausnutzung von steuerlichen, kostenmässigen u. dgl. Vorteilen an entspr. Standorten - »Steueroasen«, »exotische«, Offshoreplätze - gegründet werden, dabei aber keine oder keine nennenswerten Geschäftsräume und -ausstattung aufweisen und keine nennenswerte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Typische Plätze solcher Art sind z.Briefkastengesellschaft Liechtenstein, Andorra, Karibikinseln u.a.m. Nicht zu verwechseln mit Finanzierungsgesellschaften, die Tochtergesellschaften deutscher Banken und Unternehmen sind und an steuergünstigen Plätzen mit dem Ziel domizilieren, für die Muttergesellschaft bzw. den Konzern günstigere Finanzierungsmittel aufzubringen u.dgl.
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