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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Blankogiro, -indossament

Indossament (Giro, Übertragungsvermerk) auf Wertpapieren, bei dem der Indossatar nicht genannt wird und das ledigl. aus der Unterschrift des Indossanten besteht, jedoch keinen Indossatar anführt. Allerdings kann jeder Inhaber des Papiers seinen Namen oder denjenigen dessen, dem er den Wechsel weiter überträgt, einfügen, das Blanko- so zum Vollindossament machen. In der Praxis weithin übliches Indossament, vor allem auch bei Orderschuldverschreibungen, Namensaktien usw. Ein Orderpapier (z. Blankogiro, -indossament Namensaktie) mit Blankoindossament ist für den Börsenverkehr einem Inhaberpapier (fast) gleichwertig, da ein blanko indossiertes Wertpapier wie ein Inhaberpapier übertragen werden kann. Namensaktien, die mit Zustimmung der AG übertragen werden können, sind auch in der Art lieferbar, dass ihnen ein Blankounterschriftsantrag des Verkäufers beigefügt ist.



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