besonderes Kursrisiko, Teilanrechnungsbetrag im Eigenmittelgrundsatz
Zur Ermittlung des Teilanrechnungsbetrages für das besondere Kursrisiko im Eigenmittelgrundsatz sind die Zinsnettopositionen in Höhe ihrer massgeblichen Beträge zusammenzufassen und mit 8% zu gewichten. Wertpapierzinsnettopositionen, bei denen die Erfüllung von bestimmten Personen nach dem Eigenmittelgrundsatz geschuldet oder ausdrücklich gewährleistet wird, sowie Derivate-Zinsnettopositionen, bei denen in Bezug auf den zu Grunde liegenden Gegenstand kein emittentenbezogenes Risiko besteht, sind bei der Zusammenfassung nicht zu berücksichtigen. Bei der Zusammenfassung sind Wertpapierzinsnettopositionen in Wertpapieren mit hoher Anlagequalität entspr. ihrer Restlaufzeit zu gewichten. Wertpapiere mit hoher Anlagequalität sind Wertpapiere, bei denen die Erfüllung von bestimmten Personen nach dem Eigenmittelgrundsatz geschuldet oder ausdrücklich gewährleistet wird, sowie Wertpapiere, die 1. auf mind. einem geregelten Markt i.S.d. Wertpa-pierdienstleistungsrichtlinie in einem Mitgliedstaat der EU oder an einer anerkannten Börse eines anderen Landes der Zone A gehandelt, und 2. von dem Institut nach eigenen allgemeinen, auf dauerhafte Verwendung angelegten Kriterien, die der BaFin auf Verlangen offen zu legen sind, als hinreichend liquide angesehen und mit einem Adres-senausfallrisiko eingestuft werden, das mit dem von Risikoaktiva nach dem Eigenmittelgrundsatz vergleichbar oder niedriger ist. Die Gewichtungssätze betragen für Aktiva mit hoher Anlagequalität mit einer Restlaufzeit bis 6 Monate 3,125%, über 6 Monate bis 2 Jahre 12,5%, über 2 Jahre 20,0%.
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