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beschränkte VerpfändungForm der Drittverpfändung mit dem geringsten Risiko für den Depotkunden, aber hohen Verbuchungskosten. Der Lokalbankier darf hierbei nur die Wertpapiere des Depotkunden weiter verpfänden, für die ein Rückkredit aufgenommen wird. Der Drittverwahrer verbucht die Wertpapiere auf Depot D oder Sonderpfanddepot.
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Weitere Begriffe : Callprotection | Handelsergebnis | Zentralismus, demokratischer | ||||||||||||||||||||||||||||
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