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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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beschränkte Verpfändung bei Wertpapierverwahrung

Ein Hinterleger von Wertpapieren ermächtigt den Verwahrer (nur), die hinterlegten Wertpapiere oder Sam-melbestandanteile bis zur Höhe des Kredits zu verpfänden, den der Verwahrer für diesen Hinterleger eingeräumt hat. Ggs.: Unbeschränkte Verpfändung.



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