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unbeschränkte VerpfändungDrittverpfändungsart, deren Risiko für den Depotkunden am höchsten ist, jedoch die geringsten Verbuchungskosten hervorruft. Der Lokalbankier kann die dem Drittverwahrer anvertrauten Wertpapiere ohne Einschränkungen verpfänden. Die Verbuchung beim Drittverwahrer erfolgt auf Depot A oder Eigendepot.
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Weitere Begriffe : Darlehensgeber | Finanzzoll | Gentechnikgesetz | ||||||||||||||||||||||||||||
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