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Beleihungsgrenze bei Hypothekenbanken, bei HypothekenpfandbriefenHypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60% des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung festgesetzten Wertes des Beleihungsobjekts (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden. Hypotheken gelten nur bis zur Höhe dieser Beleihungsgrenze als eingetragene Deckungswerte.
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Weitere Begriffe : Schiffsbeleihungswert | Schichtungsskala | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) | ||||||||||||||||||||||||||||
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