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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Beleihungsgrenze bei Hypothekenbanken, bei Hypothekenpfandbriefen

Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60% des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung festgesetzten Wertes des Beleihungsobjekts (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden. Hypotheken gelten nur bis zur Höhe dieser Beleihungsgrenze als eingetragene Deckungswerte.



 
Weitere Begriffe : Schiffsbeleihungswert | Schichtungsskala | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
 
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