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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten aus der Durchführung von Bauarbeiten oder aus Gefahren der Baustelle entstehen können. Hierunter fällt beispielsweise der auf ein Fahrzeug herabstürzende Dachziegel oder der Sturz eines Passanten in die unzureichend gesicherte Baugrube bei Nacht. Diese Versicherung kann für den "Häuslebauer" sehr wichtig sein, denn der Bauherr muss für jene vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann. Findet sich ein anderer Verantwortlicher, dann zahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht. So sind etwa Unfälle von Handwerkern in der Regel über deren Versicherungen abgedeckt (z.B. durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sich ein Zimmermann den Finger abhackt). Typische Fälle, in denen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ins Spiel kommt, sind:
Versichert sind üblicherweise verschiedene Baumaßnahmen, etwa Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens aber zwei Jahre nach Vertragsbeginn (bei Fertighäusern nach sechs Monaten). Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird von vielen Versicherungen zu oft unterschiedlichen Konditionen angeboten. Neben den Beiträgen variieren etwa auch die Deckungssummen, die im Schnitt aber zwischen ein und drei Millionen Euro liegen. Der Versicherungsbeitrag selbst orientiert sich dabei an der Höhe der Deckungssumme sowie der Bausumme. Der Beitrag kann deshalb zwischen 50 und 500 Euro pendeln. Für Fertighäuser gibt es oft Sonderkonditionen. In der Regel muss der Versicherungsnehmer den gesamten Beitrag im Voraus für die komplette Laufzeit an die Versicherung zahlen. Generell gilt für Bauherrenhaftpflichtversicherungen, dass sie (gemessen an den Risiken und Schäden) vergleichsweise günstig sind. Dennoch sollte jeder Bauherr vor einem Abschluss bei mehreren Versicherungen die Konditionen vergleichen.
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