Banknotenausgabe durch die Deutsche Bundesbank
Die Bundesbank hat unbeschadet des Art. 106 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft das ausschl. Recht, Banknoten im Geltungsbereich des Bundesbankgesetzes auszugeben. Diese auf Euro lautenden Banknoten des Eurosystems sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Banknoten öffentlich bekannt zu machen. Banknotenumlauf.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|