Bankleistungsprogratnmpolitik
Auch: Sortiments-, Produktprogrammpolitik; für Banken weniger treffende Bez. Bezieht sich Leistungsprogrammgestaltung sowohl auf die Zusammensetzung als auch Variation der qualitativen Struktur des Gesamtleistungsprogramms einer Bank, erstrecken sich die Aufgaben der Leistungsprogrammpolitik auf zielbezogene Auswahl von Massnahmen zur Realisation und Optimierung der Leistungskonzeption. Leistungsprogrammgestaltung und -politik betr. somit Entscheidungen über die Kunden bzw. Kundengruppen anzubietende Gesamtheit an Bankleistungsarten, nicht hingegen über die zur Erbringung der Marktleistungen erforderlichen innerbetrieblichen Leistungen, die nur abgeleiteten Charakter besitzen und folglich allenfalls mittelbar angesprochen sind. Ebenso wie bei Entscheidungen zur Leistungsprogrammgestaltung handelt es sich den leistungsprogrammpolitischen Entscheidungen um strategische Managemententscheidungen, die sowohl von den Zielen und geschäftspolitischen Grundlinien der einzelnen Bank als auch von marktmässigen innerbetrieblichen sowie rechtlichen Bestimmungsfaktoren determiniert werden. Wichtig ist auch, dass die Leistungsprogrammgestaltung der Banken i.A. nicht nur für einen einzigen Zeitpunkt, sondern dynamisch für eine Abfolge von Zeitpunkten und Zeiträumen erfolgt. Folgl. hat Leistungsprogrammpolitik die Gestaltung einer Reihe bzw. einer zeitlichen Abfolge von Leistungsprogrammen zum Gegenstand.
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