bankenaufsichtliche Auswertung von Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten
Die Bundesbank wertet die bei ihr eingehenden Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte nach § 26 KWG aus. Sie wendet dabei zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards von BaFin und Bundesbank gemeinsam entwickelte einheitliche Auswertungskriterien an. Die BaFin kann bei Bedarf Auswertungsschwerpunkte vorgeben, die besonders intensiver Betrachtung bedürfen. Die Bundesbank fertigt für jedes Institut einen Auswertungsbericht an, in dem sie ihre Feststellungen nachvollziehbar darstellt. Die Prüfungsbewertungen der Bundesbank müssen sich schlüssig und nachvollziehbar aus den Feststellungen ergeben und sind präzise und übersichtlich darzustellen. Die Bundesbank wendet dabei zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards von BaFin und Bundesbank gemeinsam entwickelte einheitliche Bewertungskriterien an. In Ausnahmefällen kann es bei unproblematischen Instituten genügen, statt eines Auswertungsberichtes einen Kurzvermerk anzufertigen, sofern zwischen BaFin und Bundesbank Einvernehmen hergestellt wird. Die Reihenfolge der Auswertungen durch die Bundesbank soll anhand der vo-rauss. Dringlichkeit der Fälle und in Abhängigkeit von der Risikosituation des Instituts sowie der Schwere der Feststellungen in vorangegangenen Prüfungsberichten erfolgen. Bei systemrelevanten Instituten und bankenauf-sichtlich auffällig gewordenen Instituten ist von der Bundesbank vorab eine Kurzauswertung zu erstellen und der BaFin innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
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