bankenaufsichtliche Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen
Über die Auswertung der Prüfungsberichte von Prüfungen aus besonderem Anlass (S 44 KWG) findet zwischen BaFin und Bundesbank eine Abstimmung hins. der Durchführung der Auswertung statt. Alle anderen Prüfungsberichte einschl. der Berichte über Prüfungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Einlagensicherungseinrichtungen werden regelmässig von der Bundesbank ausgewertet; die BaFin behält sich eigene Auswertungen im Einzelfall vor. Bei der Auswertung beachtet die Bundesbank die Kriterien für Jahresab-schluss- und Prüfungsberichtsauswertungen nach § 26 KWG. Die Auswertungsberichte werden von der Bundesbank regelmässig innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Prüfungsberichte der BaFin zur Verfügung gestellt. Die Bundesbank stellt der BaFin bei Prüfungen, die die Bundesbank durchgeführt hat, den Prüfungsbericht innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Prüfung zur Verfügung. In kritischen Einzelfällen kann mit der BaFin eine kürzere Einreichungsfrist abgestimmt werden.
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