Bankenaufsicht, laufende Überwachung
Für die laufende Überwachung der Institute sind nach KWG im Regelfall die Hauptverwaltungen der Bundesbank (früher: Landeszentralbanken) zuständig. Zur laufenden Überwachung gehören vor allem Kontrolle und Auswertung aller von den Instituten eingereichten Unterlagen - insb. ban-kenaufsichtliche Anzeigen und Meldungen, Prüfungsberichte und Jahresabschlussunterlagen - sowie Durchführung und Auswertung von Prüfungen bei den Instituten einschl. der Bewertung der dabei getroffene Feststellungen. Die BaFin legt die von der Bundesbank im Rahmen der laufenden Überwachung getroffenen Feststellungen und Bewertungen i. d. R. ihren aufsichtsrechtlichen Massnahmen zu Grunde.
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