Bank deutscher Länder (BdL)
Die BdL wurde am 1. März 1948 gegründet. Ihr Sitz war in Frankfurt am Main. Zum 1. August 1957 wurden die BdL, die Zentralbanken und die Berliner Zentralbank durch die Bundesbank abgelöst. Rechtliche Grundlage war das Gesetz über die Deutsche Bundesbank. Aufgabe der BdL war die Währungspolitik im amerikanischen und britischen Sektor. Am 1. November 1948 schloss sich auch der französisch besetzte Teil Deutschlands der Zentralbank an. Bis 1951 unterlag sie den Weisungsbefugnissen der Alliierten. Danach war sie unabhängig und unterstand auch nicht der Weisungsbefugnis der Bundesregierung. Organe waren das Direktorium und der Zentralbankrat. Dem Zentralbankrat gehörten die neun Präsidenten der Landeszentralbanken an, die einen Präsidenten wählten. Dieser war nicht Präsident einer der Banken.
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