Börsenauftrag (Order)
Auftrag eines Kunden an seine Bank zum Erwerb oder zum Verkauf von Effekten. Ein Börsenauftrag muss bestimmte Angaben enthalten, u.a.: Nennwert oder Stückzahl der Papiere, genaue Bezeichnung des Wertpapiers, evtl. Kurslimit, Geltungsdauer des Auftrags. Ein Auftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch erteilt werden. Ebenso ist es möglich die Aufträge online (Brokerage) zu erteilen. Schriftlich limitierte Börsenaufträge ohne Bezeichnung des Erledigungstermins gelten bis zum Monatsende. Aufträge, die nicht limitiert sind, werden bestens (Verkauf) oder billigst (Kauf) ausgeführt.
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