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Billigstist der bank- und börsenübliche Ausdruck für die Vereinbarung, beim Ankauf von Wertpapieren oder anderen börsengängigen Gegenständen den im Kaufzeitpunkt billigsten Preis zu erreichen; dies ist dann im Ermessen des Maklers. Meist lautet der Auftrag pauschal billigst/ bestens (bb). Gegensatz: limitiert.
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Weitere Begriffe : Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) | Intersubjektivität | Vertrauensschadenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
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