Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Autoritätsgefälle, prinzipiellesIn der Wirtschaftssoziologie: bezeichnet die Annahme (R. Dahrendorf), dass Einrichtungen ausserhalb des politischen Bereichs einer parlamentarischen Demokratie (Familie, Schule, Militär, kapitalistischer Betrieb usw.) durch Autoritätsverhältnisse gekennzeichnet sind, die aufgrund biologischer Unreife, mangelnder Kompetenz usw. notwendig sind und durch Mitbestimmungsregelungen nicht verändert werden können.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Optionskäufer | Financial Sector Assessment Program | Quasi-Statistik | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |