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Außerordentliche Aufwendungenstellen als Teil des neutralen Aufwands jenen Aufwand dar, der zwar mit dem Betriebszweck in Verbindung steht, aber mit der Leistung des Abrechnungszeitraumes nicht zusammenhängt und einmaligen Charakter hat.
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Weitere Begriffe : Schiffspfandbriefgläubiger | Wechselkurs des Euro | offene Devisenposition | ||||||||||||||||||||||||||||
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