Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Außerordentliche Aufwendungen

stellen als Teil des neutralen Aufwands jenen Aufwand dar, der zwar mit dem Betriebszweck in Verbindung steht, aber mit der Leistung des Abrechnungszeitraumes nicht zusammenhängt und einmaligen Charakter hat.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Außerkurssetzung von Wertpapieren
 
Außerordentliche Hauptversammlung
 
Weitere Begriffe : Schiffspfandbriefgläubiger | Wechselkurs des Euro | offene Devisenposition
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.