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Außerkurssetzung von WertpapierenErfolgt durch Kraftloserklärung von Wertpapieren. Wertpapiere mit entsprechenden Außerkurssetzungsvermerken sind an deutschen Börsen im Allgemeinen lieferbar, auch wenn eine Wiederinkurssetzung nicht erfolgt ist. Anstelle von Außerkraftsetzungsvermerken kann bei Inhaberschuldverschreibungen Umschreibung auf den Namen des Berechtigten erfolgen, wodurch das Papier zum Namenspapier wird.
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Weitere Begriffe : TBF | Auslandsinvestition | Gewinnbeteiligung | ||||||||||||||||||||||||||||
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