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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Außerkurssetzung von Wertpapieren

Erfolgt durch Kraftloserklärung von Wertpapieren. Wertpapiere mit entsprechenden Außerkurssetzungsvermerken sind an deutschen Börsen im Allgemeinen lieferbar, auch wenn eine Wiederinkurssetzung nicht erfolgt ist. Anstelle von Außerkraftsetzungsvermerken kann bei Inhaberschuldverschreibungen Umschreibung auf den Namen des Berechtigten erfolgen, wodurch das Papier zum Namenspapier wird.



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