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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Außergewöhnliche Belastungen

sind größere Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Prozeßkosten, Krankheit, Tod eines Angehörigen, Unfall, Geburt usw. Sie werden auf Antrag in der Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Letztere regelt sich nach Einkommenshöhe und Familienstand.



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Weitere Begriffe : post-acquisitiv | gebundener Finanzkredit | Totalideologie
 
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