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Außergewöhnliche Belastungensind größere Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Prozeßkosten, Krankheit, Tod eines Angehörigen, Unfall, Geburt usw. Sie werden auf Antrag in der Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Letztere regelt sich nach Einkommenshöhe und Familienstand.
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Weitere Begriffe : post-acquisitiv | gebundener Finanzkredit | Totalideologie | ||||||||||||||||||||||||||||
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