Aussenwirtschaftsverordnung
Die Außenwirtschaftsverordnung beruht auf dem Au/senwirtschaftsgesetz und führt mit ihren Vorschriften die im Außenwirtschaftsgesetz enthaltenen Ermächtigungskompetenzen aus. Sie ist einer ständigen Anpassung an die Erfordernisse des Außenwirtschaftsverkehrs unterworfen und enthält auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes maßgebliche Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften (vgl. Schroth, 2001, S. 91):
- Kapitel I: Allgemeine Vorschriften (Fragen des formalen Genehmigungsverfahrens und Begriffsdefinitionen)
- Kapitel II: Vorschriften über die Warenausfuhr
- Kapitel III: Vorschriften über die Wareneinfuhr
- Kapitel IV: Vorschriften über den sonstigen Warenverkehr
- Kapitel V: Vorschriften über den Dienstleistungsverkehr
- Kapitel VI: Bestimmungen über den Kapitalverkehr
- Kapitel VII: Vorschriften über den Zahlungsverkehr
- Kapitel VIII: Bußgeldvorschriften
- Kapitel IX: Obergangs- und Schlussvorschriften.
Zu der am 28. September 2000 zuletzt neu gefassten AWV gehören verschiedene Anlagen (Ausfuhrliste, Länderlisten D bis I, Leistungsverzeichnis und Vordrucke).
Abk.: AWV, AWVO. Enthält die konkreten Durchführungsbestimmungen, Massnahmen usw. zum AWG.
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