Auslandsrepräsentanz
Repräsentanzen gelten als erste Möglichkeit zur selbstständigen Erschliessung ausländischer Bankenmärkte. Repräsentanzen dürfen jedoch keine selbstständigen Bankgeschäfte betreiben, sondern können nur akquisitorisch und vermittelnd für das Mutterinstitut auftreten. Insofern werden sie auf der untersten Stufe der Intensitätsskala ausländischer Präsenzformen angesiedelt. Sie dienen in erster Linie der Kontaktpflege zu bereits vorhandenen Kunden sowie zur Anknüpfung neuer Geschäftsbeziehungen. Gleichzeitig fungieren sie als Informationsstelle für das inländische Mutterinstitut und die am Standort ansässige Kundschaft. Gewählt wird diese Präsenzform, um einen bis dahin noch unbekannten Markt zu beobachten und um abzuschätzen, ob sich eine weitergehende Erschliessung des Marktes mit präsenzintensiveren Formen insb. unter Rentabilitätsaspekten lohnt. Die Repräsentanz gewinnt als Alternative allerdings an bestimmten ausländischen Standorten dann besondere Bedeutung, wenn für andere Präsenzformen Marktzugangsbeschränkungen bestehen. Häufig werden Repräsentanzen auch nur als Übergangslösung errichtet, bis die Eröffnung einer Filiale oder Tochtergesellschaft wirtschaftlich zu vertreten ist. Die Vorteilhaftigkeit der Präsenzform der Repräsentanz ergibt sich vornehmlich aus dem vglw. niedrigen Einsatz von Kapital bei der Errichtung und Unterhaltung sowie hins. der personellen Ressourcen. Auf Grund ihrer begrenzten Funktion werden dieser Form jedoch dann Grenzen gesetzt, wenn eine intensivere Erschliessung des Auslandsmarktes angestrebt wird. Zudem gestaltet sich die Vermittlung von Geschäften zwischen Repräsentanz und Mutterinstitut u.U. schwierig.
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