Auslandsforderungen und -Verbindlichkeiten, Meldungen
Nach AWG müssen Gebietsansässige, ausgenommen gebietsansässige Monetäre Finanzinstitute (MFI), Investmentaktien- und Kapitalanlagegesellschaften bzgl. der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Investmentfonds ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats jeweils zusammen mehr als 5 Mill. Euro betragen. Die Meldungen sind an die Bundesbank zu erstatten.
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