Aufwertungsverlust
Einbusse eines Exporteurs durch eine Aufwertung der Währung seines Landes, wenn er seine Exportrechnungen in fremder Währung vor der Aufwertung kalkuliert hatte, die Bezahlung aber erst nach dieser eingeht und nunmehr nur zu dem für den Exporteur ungünstigeren Wechselkurs umgetauscht werden kann (vorbeugendes Mittel dagegen: Abschluss von Devisentermingeschäften). Entspr. Umgekehrtes gilt für den Importeur: Aufwertungsgewinn. Einen Aufwertungsverlust erleiden auch alle Wirtschaftssubjekte, die Bestände in fremder Währung halten, vor allem auch Banken und die Zentralbank an ihren Währungsreserven. Ggs.: Abwertungsverlust.
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